Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Gesetzgeber sieht zwei Arten des Energieausweises vor: Den Energieausweis auf Bedarfsbasis und den Energieausweis auf Verbrauchsbasis. Der Energieausweis ermöglicht den Vergleich von Gebäuden und führt damit zu mehr Transparenz im Immobilienmarkt. Dies soll Anreize schaffen, die Energieeffizienz zu verbessern und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die WOGE hat sich zum überwiegenden Teil für den verbrauchsorientierten Energieausweis entschieden, da die erforderlichen Daten für den vorgegebenen Zeitraum vorlagen und die Erstellung dieser Art des Energieausweises die kostengünstigere Variante ist. Außerdem ist der tatsächliche Energieverbrauch für unsere Nutzerinnen und Nutzer sowie Wohnungsinteressenten sicherlich aufschlussreicher als der auf theoretischer Basis ermittelte Bedarfswert.
Für Gebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis 1965 sind Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 zugänglich zu machen. Für Gebäude mit einem Baufertigstellungsjahr ab 1966 müssen die Ausweise ab dem 1. Januar 2009 zugänglich gemacht werden. Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2004 Pflicht.
Das sollten Sie wissen: