Umlagefähigkeit von Kabelgebühren

Information zum Wegfall der Umlagefähigkeit von Kabelgebühren ab 01.07.2024:

Aufgrund des Wegfalls der Umlagefähigkeit von Kabelgebühren – bei Neubauten seit 01.12.2021 und in bestehenden Wohnungen ab 01.07.2024 – möchten wir unseren wohnenden Mitgliedern weiterhin einen Mehrwert durch die Bereitstellung einer Kabelgrundversorgung bieten. Daher erfolgt eine Kostenübernahme durch die WOGE – ohne Umlage auf unsere Nutzer*innen. Die Kabelversorgung bleibt dadurch für alle wohnenden Mitglieder unverändert und ist ab den gesetzlich verankerten Zeitpunkten sogar kostenneutral.

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