Informationen zur Energieversorgung
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Mit der bis zum 28.02.2023 befristeten Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen, (kurz: EnSikuMaV) wurden uns als Eigentümerin von Wohngebäuden weitere Informationspflichten zur Energieeinsparung auferlegt.
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