Mund-Nasen-Bedeckung ab dem 29. April Pflicht
Ab dem 29. April 2020 ist auch in Schleswig-Holstein das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in öffentlich zugänglichen Bereichen Pflicht.
Die MNB-VO:
- regelt den Anwendungsbereich,
- definiert Ausnahmen (u.a. Banken, Sparkassen, Wochenmärkte, Personal im Einzelhandel, Fahrpersonal im ÖPNV, Taxen, Kinder unter 6 Jahre, Personen mit Einschränkungen) und
- Anforderungen an die Bedeckung (aus Stoff genähte Bedeckungen, Schals, Tücher, Schlauchschals und anderweitige Stoffzuschnitte oder andere Materialien, die geeignet sind, Mund und Nase vollständig zu bedecken).
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