Sozialschutz-Paket
Liebe Mitglieder!
der Bundestag hat am 25. März 2020 das „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Corona-virus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“ beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 27. März 2020 dem Gesetz zu.
Im Kern geht es darum, die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Deshalb wird der Zugang in die sozialen Grundsicherungssysteme vorübergehend erleichtert. Sie können schneller und einfacher Geld beantragen.
So werden für Sie vereinfachte Verfahren geschaffen, um beispielsweise Leistungen für Unterkunft und Heizung zu beantragen. Auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II werden auf Antrag auf der Grundlage vereinfachter Verfahren erbracht. Entscheidend ist, dass eine Person durch die Auswirkungen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Corona-Pandemie hilfebedürftig geworden ist. Erkundigen Sie sich bitte, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Die Sonderregelungen sind zunächst auf den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 befristet.
Bitte wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige ortsansässige Jobcenter.