Energieversorgung
Für den Allgemeinstrom unserer Nutzerinnen und Nutzer haben wir einen Rahmenvertrag mit dem Stromanbieter unseres Vertrauens geschlossen und einen vergünstigten Strompreis vereinbart.
Gemäß § 26 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz informieren wir unsere Nutzerinnen und Nutzer, dass die Entlastungen, die die WOGE als Vermieterin erhalten, in jeder einzelnen jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung berücksichtigt und transparent ausgewiesen werden. Wir kommen im individuellen Bedarfsfall dem Wunsch nach einer Absenkung der Vorauszahlungen aber selbstverständlich nach.
Informationen des jeweiligen Versorgers zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz haben wir Ihnen in der folgenden Tabelle verlinkt:
Wärmeversorgung | Standort | Versorger |
---|---|---|
Gas | Altenholz | Stadtwerke Kiel |
Gas | Elmshorn, Heide, Heikendorf, Kiel, Kronshagen, Schwentinental |
E.ON |
Fernwärme | Kiel | Stadtwerke Kiel |
Fernwärme | Flensburg | Stadtwerke Flensburg |
Fernwärme | Bordesholm | Versorgungsbetriebe Bordesholm |
Betriebskostenabrechnung
Sobald uns sämtliche Informationen von den Versorgern unserer jeweiligen Einzugsgebiete vorliegen, bereiten wir diese auf und geben sie an unsere Nutzerinnen und Nutzer weiter. Im Falle einer Nachzahlung besteht die Möglichkeit, bei dem für ein Wohnquartier zuständigen Jobcenter oder Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen
auch wenn bisher keine Transferleistungen in Anspruch genommen werden.
Hinweis: Wichtig ist, dass der Antrag noch in dem Monat gestellt wird, in dem die Betriebskostenabrechnung zugestellt wird.