News / Aktuelles

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2020

Service-Hotline Rauchwarnmelder

Hiermit möchten wir Ihnen Ihre Service-Hotline im Bereich der Rauchwarnmelder benennen.

Die Neuinstallation im Jahre 2020 sowie die Wartung für die nächsten 10 Jahre wurde bzw. wird durch die Firma Pyrexx GmbH durchgeführt. Die Firma Pyrexx GmbH ist ein ausgewiesener Spezialist für die Installation und die Wartung von Rauchwarnmeldern.

Sollte sich ein Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung von der Decke lösen oder einen Täuschungsalarm von sich geben, möchten wir Sie bitten, in solch einem Fall die Firma Pyrexx GmbH direkt unter der nachfolgenden Festnetznummer zu kontaktieren:

Tel.: 030 7474 7474

Diese Hotline können Sie selbstverständlich auch bei allen weiteren Vorkommnissen im Zusammenhang mit Ihren Rauchwarnmeldern wählen. Die dortigen Mitarbeiter*innen sind geschult, Ihnen möglichst schnell und unkompliziert bei Ihrem Problem helfen zu können. Um einen reibungslosen Ablauf in Verbindung mit Ihren Rauchwarnmeldern zu gewährleisten, bitten wir Sie um Ihre Kooperation.


Herzlichen Dank! Ihr Team der WOGE

Richtfest Schauenburgerstraße

Dank der guten Arbeit der Planer, Architekten, Bauleiter und vor allen Dingen der Handwerker hat unser Neubauvorhaben auch unter den aktuellen Gegebenheiten große Fortschritte gemacht.

Traditionell ist das Richtfest der Tag der Fertigstellung des Rohbaus. Der Tag, an dem wir uns als Bauherr bei allen Bauschaffenden und Handwerkern für die geleistete Arbeit bedanken möchten. Nur leider ist es aktuell nicht möglich, ein großes und umfangreiches Richtfest durchzuführen.

Für uns gehört es zur Tradition ein Richtfest zu feiern und zugleich ist es ein gutes Omen für den weiteren Verlauf der Arbeiten.

Ein großes Dankeschön möchte wir an die Handwerker richten, die trotz der aktuellen Umstände, Auflagen etc. einen sehr, sehr guten Job gemacht haben. Gerade aus diesem Grund war es uns heute wichtig, die Richtkrone mit den Handwerken zusammen zu setzen.

Die Fertigstellung ist für Sommer 2021 geplant.

Mitgliederversammlung 2020

Am 2. Oktober 2020 hat die 100. Mitgliederversammlung in einer ganz besonderen Zeit im Kino CinemaxX Kiel stattgefunden. Für diese doch besondere Mitgliederversammlung hatten wir einen Ort gefunden, bei dem wir unsere Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregelungen durchführen konnten.

Der Rahmen, in dem unsere diesjährige Mitgliederversammlung stattgefunden hat, war ein anderer. Ausschließlich die formalen Erfordernisse der Satzung und zu fassende Beschlüsse standen im Vordergrund.

Den Jahresabschluss, welcher mit einer Bilanzsumme in Höhe von 113.590.160,04 € abschloss, stellte der Aufsichtsrat bereits am 28.04.2020 gem. Artikel 2 § 3 Abs. 3 Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht fest.

Der Lagebericht des Vorstandes – vorgetragen durch den Vorstandsvorsitzenden Sven Auen und der Bericht des Aufsichtsrates über dessen Arbeit – vorgetragen durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Jan Rasch – wurden zustimmend von den 77 anwesenden Mitgliedern entgegengenommen.

Das Geschäftsjahr 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.063.700,16 € ab. Der Bilanzgewinn in Höhe von 112.864,00 € wird am 16. Oktober 2020 als Dividende ausgeschüttet und entspricht 4 % auf die Pflichtanteile und 2 % auf die freiwilligen Anteile.

In der konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Mitgliederversammlung hat sich der Aufsichtsrat wie folgt konstituiert:

Jan Rasch
Vorsitzender

Gunnar Wohlfahrt
stellvertretender Vorsitzender

Karen Schlanbusch
Schriftführerin

André Eilenstein
stellvertretender Schriftführer

Thomas Becker
Mitglied

Neuer Kooperationspartner

Wir freuen uns über unseren neuen Kooperationspartner Home Instead. Home Instead Kiel ist ein Partnerbetrieb des deutschlandweit tätigen Betreuungs- und Pflegedienstes Home Instead. Home Instead wurde 1994 in den USA gegründet und verfügt heute über mehr als 1.200 Standorte in zwölf Ländern auf vier Kontinenten. Die Betreuungskräfte von Home Instead ermöglichen hilfs- und pflegebedürftigen Menschen ein Leben in ihrer vertrauten Umgebung.

>> weitere Informationen

Neuer Auszubildender

Tom Lasse Frandsen ist seit dem 01.09.2020 neuer Auszubildender zum Immobilienkaufmann. Wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit und wünschen viel Glück!

Herzlich Willkommen

Sarina Ernst und Marit Oldenburg haben am 01.08.2020 ihre Ausbildung zur Immobilienkauffrau bei der WOGE begonnen. Wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit.

Verschiebung der Mitgliederversammlung 2020

Seitdem das Corona-Virus in der Welt ist, ist vieles anders.

Ungeachtet der vielen damit verbundenen Einschränkungen hat die WOGE ihren Betrieb aufrechterhalten können – auch Dank des Verständnisses und der Unterstützung unserer Mitglieder.

Ganz folgenlos bleibt Corona aber auch für die WOGE nicht. Wir haben uns nach reiflicher Überlegung entschieden, die diesjährige, ursprünglich für den 4. Juni 2020 geplante Mitgliederversammlung, auf das zweite Halbjahr 2020 zu verschieben.

Auch wenn unsere Satzung vorschreibt, die ordentliche Mitgliederversammlung bis zum 30. Juni eines jeden Jahres abzuhalten, gibt uns ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz die Möglichkeit, diese auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr zu verschieben. Der wichtige Grund für die Fristüberschreitung ist gegeben.

Zudem zählt unsere Mitgliederversammlung zu den Großveranstaltungen, da wir allen unseren rund 3.800 Mitgliedern die Gelegenheit geben, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
Bis zum 31. August 2020 ist uns daher die Durchführung der Mitgliederversammlung gesetzlich untersagt.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass sich auch die Ausschüttung der Dividende verschieben wird, da die erforderliche Beschlussfassung hierfür erst auf der Mitgliederversammlung herbeigeführt werden kann.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung und den Geschäftsbericht 2019 erhalten Sie stets umgehend und fristgerecht, sobald der Termin feststeht.

Ihr erster Ansprechpartner bei Schäden: Ihr Hauswart

Sollte ein Schaden in Ihrer Wohnung oder der Wohnanlage auftreten, steht Ihnen wie bisher Ihr zuständiger Hauswart bzw. Hauswartservice gerne als erste, kompetente Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Dies hat den großen Vorteil, dass sich unsere Hauswarte unmittelbar einen Eindruck von dem Schaden in Ihrer Wohnung machen und uns eine detailliertere Darstellung übermitteln können.
So kann der Schaden zuverlässiger bearbeitet und ggf. eine entsprechende Firma beauftragt werden.
Unsere Hauswarte bzw. Hauswartservices stehen Ihnen gern für Ihre Anliegen zur Seite.

Aufgrund der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie und des starken Anstiegs von Mängelanzeigen und Hinweisen zur Einhaltung der Ordnung in Ihrer Wohnanlage musste unser Service einschränkt werden. Bis auf Weiteres können nur akute Havarieaufträge und die Bearbeitung von Notfällen in einem eingeschränkten Umfang erfolgen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Internationaler Tag der Genossenschaften

Flagge zeigen

Wohnungsbaugenossenschaften in ganz Deutschland zeigen Flagge
21 Regionen, eine Botschaft: Gesellschaft braucht Genossenschaft!
Zum Internationalen Tag der Genossenschaften am 4. Juli 2020 zeigen Wohnungsbaugenossenschaften gemeinsam Flagge.

In einer bundesweiten Aktion hissen die Wohnungsbaugenossenschaften Flaggen und plakatieren ihre Häuser – alles im markanten Bauklötzchen-Auftritt der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland, alle mit derselben Botschaft: Gesellschaft braucht Genossenschaft. Ziel der Aktion ist es, auf die gesellschaftliche Bedeutung von Wohnungsbaugenossenschaften hinzuweisen.

Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland
2000 Wohnungsgenossenschaften sorgen für sicheres und bezahlbares Wohnen in 2,2 Mio. Wohnungen, in denen 5 Mio. Menschen leben, davon sind 3 Mio. Mitglied in Wohnungsgenossenschaften. Wohnungsgenossenschaften schaffen neuen Wohnraum, sind beliebte Arbeitgeber und Ausbilder. Die Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland werben gemeinsam für die Werte und Ziele des genossenschaftlichen Wohnens.

Soziale Bedeutung
Der Internationale Genossenschaftstag (International Cooperative Day) wird seit 1923 am ersten Samstag im Juli gefeiert. 2016 hat die UNESCO die Genossenschaftsidee in die Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen.

Bezahlbares, sicheres und gutes Wohnen ist der Grundgedanke der Baugenossenschaftsbewegung, die Ende des 19. Jahrhunderts in Berlin entstand. Erstmals ging es beim Wohnen nicht nur um Rendite, sondern um helle freundliche Wohnungen mit einem Fleckchen Grün, um demokratische Teilhabe, Dauerwohnrecht, innovative Architektur sowie Sozial- und Kultureinrichtungen – heute genauso wichtig wie damals.

Der KeyRefinder 2.0 bringt Verlorenes zurück

Die meisten Menschen geben gefundene Gegenstände gern zurück, doch ohne Angaben zum Besitzer bleibt ihnen nur das Fundbüro – und das bedeutet: Aufwand und Zeit.

Mit dem KeyRefinder 2.0 erleichtern Sie dem Finder die Rücksendung, denn er kann Ihren damit ausgestatteten Schlüssel (oder anderes Hab und Gut) ohne Umschlag in den nächsten Briefkasten werfen. Die Post sendet den Gegenstand unverzüglich an die KeyRefinder-Zentrale, die uns anschließend informiert.

>> Weitere Informationen

Erreichbarkeit, Terminvereinbarung, Service und E-Mail-Kommunikation

Firmengebäude WOGE

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus (Sars-CoV-2) ist unsere Geschäftsstelle und unser Citybüro in Flensburg nur mit vorheriger Terminabsprache und unter Einhaltung der Hygienevorschriften wieder für Sie geöffnet.

Sie haben ab sofort die Möglichkeit, Termine mit unseren Mitarbeiter*innen zu vereinbaren. Allerdings können wir den Zutritt für Termine nur unter Einhaltung der Hygienevorschriften gewähren.

>> Aushang Geschäftsstelle (PDF)

Gemeinsam schaffen wir es – bleiben Sie gesund!

Neuer Imagefilm der Genossenschaften

Wohnungsbau mit Haltung

Gut gelaunt mit ernsten Zwischentönen

„Weiß eigentlich irgendjemand, wie wir in Zukunft wohnen?“ Mit dieser Frage beginnt der neue Imagefilm der Marketinggemeinschaft der Wohnungsbaugenossenschaften Schleswig-Holstein. Um die verkürzte Antwort schon mal vorwegzunehmen: Die Genossenschaften kümmern sich um die Zukunft des Wohnens und schielen dabei nicht auf den größtmöglichen Profit, sondern behalten auch die Bedürfnisse einer sich wandelnden Gesellschaft im Blick.

Wie vielfältig diese Bedürfnisse sind und auf welche Weise sich die Genossenschaften bereits engagieren, davon erzählt der rund dreieinhalbminütige Film – von Heimatgefühlen und Freiheit, Fairness und Flexibilität, Ehrlichkeit und Klimaschutz. Realisiert wurde er von der Kieler Agentur boy | Strategie und Kommunikation GmbH im Auftrag der Marketinggemeinschaft der Wohnungsbaugenossenschaften Schleswig-Holstein, einem Zusammenschluss von 18 Genossenschaften im echten Norden.

Zu Wort kommen neben zahlreichen Mitgliedern in unterschiedlichen Lebenssituationen auch Dienstleister, Mitarbeiter*innen und einige Vorstände der beteiligten Genossenschaften. Echte Menschen, echte Meinungen und ein ungewöhnlich klares Bekenntnis dazu, was das genossenschaftliche Modell alles leisten kann – und was nicht. Denn trotz lockerer und gut gelaunter Grundstimmung werden durchaus auch kritische Töne angeschlagen – unter anderen zu den Themen Bürokratie und Immobilienspekulationen.

Abgedreht wurden sämtliche Szenen übrigens lange vor den Zeiten von Corona, Kontaktverboten und Abstandsregeln. Zu sehen ist der neue Imagefilm auf dem YouTube Kanal der Marketinggemeinschaft und auf den Websites und Social-Media-Kanälen der beteiligten Genossenschaften.


Wiedereröffnung von Spielplätzen

Spielplatz

Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden alle Spielplätze der WOGE gesperrt und konnten Ihrerseits nicht genutzt werden.

Nach § 6 Abs. 10 SARS-CoV-2-BekämpfVO können Spielplätze nun seit dem 04.05.2020 unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass ein Betreiber ein Hygienekonzept zur Reduzierung der Infektionsrisiken erstellt.

Da diese Auflagen sowohl für öffentliche als auch private Spielplätze gelten, war zwecks expliziter Abstimmung über die weitere Vorgehensweise Abstimmungsbedarf mit der obersten Landesbehörde notwendig.

Die Sandkisten sind von der Aufhebung nicht betroffen!


Hier zeigen wir Ihnen das von uns bei den zuständigen Ordnungsämtern eingereichte Hygienekonzept auf:

>> Hygienekonzept (PDF)

Kieler Wohnungsbaugenossenschaften sammeln 15.000 Euro für Corona-Hilfe

Die Spenden-Aktion feiert Jubiläum: Bereits das zehnte Jahr in Folge spenden die Kieler Wohnungsbaugenossenschaften Baugenossenschaft Mittelholstein eG, Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG, WOGE Wohnungs-Genossenschaft Kiel eG und Baugenossenschaft »HANSA« eG ihre Einnahmen aus Altkleidersammlungen an karitative Institution und Initiativen. Seit dem Start der Aktion sind bereits über 150.000 Euro gesammelt worden.

Insgesamt 15.000 Euro gehen in diesem Jahr zu:

  • „Groschendreher“ – Kieler Bündnis gegen Altersarmut e. V. Der Verein hat das Ziel, Seniorinnen und Senioren in Kiel ein gesundheitsförderndes und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
  • Kampagne "SattMission" der stadt.mission.mensch Kiel
  • DESWOS Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V.

Gruppenbild: Ulf Dahl/Kieler Nachrichten

Von links nach rechts:

Wilfried Pahl - Vorstand Baugenossenschaft Mittelholstein eG sowie stellv. Vorsitzender Verwaltungsrat DESWOS e.V.
Thorsten Gleitz - Vorstand Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG

Gerrit Belitz - Vorstand Baugenossenschaft HANSA eG
Gesa Rogowski - stellv. Vorsitzende „Groschendreher“ – Kieler Bündnis gegen Altersarmut e. V.
Sven Auen Vorstandsvorsitzender WOGE Wohnungs-Genossenschaft Kiel eG

Benjamin Walczak Vorsitzender „Groschendreher“ – Kieler Bündnis gegen Altersarmut e. V.
Karin Helmer Geschäftsführerin Stadt.mission.mensch Kiel



Mund-Nasen-Bedeckung ab dem 29. April Pflicht

Ab dem 29. April 2020 ist auch in Schleswig-Holstein das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in öffentlich zugänglichen Bereichen Pflicht.

Die MNB-VO:

  • regelt den Anwendungsbereich,
  • definiert Ausnahmen (u.a. Banken, Sparkassen, Wochenmärkte, Personal im Einzelhandel, Fahrpersonal im ÖPNV, Taxen, Kinder unter 6 Jahre, Personen mit Einschränkungen) und
  • Anforderungen an die Bedeckung (aus Stoff genähte Bedeckungen, Schals, Tücher, Schlauchschals und anderweitige Stoffzuschnitte oder andere Materialien, die geeignet sind, Mund und Nase vollständig zu bedecken).

Nähere Infos finden sie >> HIER

Staatliche Leistungen zur Unterstützung Ihrer Mietzahlungen

Wohngeld

Zur Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, wonach Mietern für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden kann. Diese gesetzliche Regelung entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht zur Zahlung der Miete. Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden. Mieter müssen im Streitfall glaubhaft machen, dass die Nichtleistung der Miete auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Das Gesetz wirkt also zeitlich begrenzt und beinhaltet die Pflicht, die zwischen dem 1. April und 30. Juni 2020 nicht gezahlte Miete im Nachhinein zu zahlen.




Deshalb gilt für entsprechende Notlagen:

Beantragen Sie frühzeitig staatliche Leistungen zur Unterstützung Ihrer Mietzahlungen.

1. Welche staatlichen Sicherungssysteme stehen zur Verfügung?

Als staatliche Sicherungssysteme stehen zum einen das Wohngeld und zum anderen die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung – Hartz 4) zur Verfügung. Das Wohngeld ist vorrangig.

2. Das Wohngeld

Wann habe ich einen Anspruch auf Wohngeld?

Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Diesen Zuschuss nennt man Wohngeld.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Beispielsweise kann ein Einpersonenhaushalt in München mit 1.700 EUR Monatsverdienst (brutto) noch ein geringes Wohngeld beziehen. Bei alleinstehenden Rentnern sollte unabhängig vom Wohnort ein Anspruch bei einer Rente ab 1.000 EUR geprüft werden.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.

Wo erhalte ich Wohngeld?

Das Wohngeld können Sie bei den Wohngeldbehörden der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragen. Informieren Sie sich darüber, wer in Ihrer Gemeinde für das Wohngeld zuständig ist. Auf der Webseite der zuständigen Behörde erhalten Sie auch entsprechende Antragsformulare.

Gibt es aufgrund der aktuellen Situation Erleichterungen bei der Antragsstellung?

Viele Bundesländer haben Erleichterungen im Rahmen der Antragsstellung und der Plausibilitätsprüfung angeboten. Das Bundesinnenministerium hat jedoch Hinweise zur Vereinfachung des Verfahrens gegeben. Von einer Umsetzung der Wohngeldstellen ist daher auszugehen.

Die Hinweise enthalten folgende Verwaltungsvereinfachungen für die zur Durchführung des Wohngeldgesetzes zuständigen Stellen:

1. Formlose Antragstellung
Die Antragstellung soll formlos per E-Mail oder Telefon – ohne ausgefüllten Vordruck – zur Fristwahrung in Bezug auf die Festsetzung des Bewilligungszeitraumes (BWZ) zulässig sein.

2. Schnelle Antragsbearbeitung
Die Antragsbearbeitung soll schnell und ohne unnötige Verzögerungen erfolgen. Dazu dienen:

a. Einfache Plausibilitätsprüfung
Bei Bürgerinnen und Bürgern, die wegen der derzeit geltenden Beschränkungen Einkommenseinbußen haben und deshalb (ggf. erstmals) Wohngeld beantragen, soll vorerst auf die Plausibilitätsprüfung und die Prüfung von Unterhaltsansprüchen verzichtet werden, um eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen.

b. Beschäftigte in Kurzarbeit
Für Beschäftigte in Kurzarbeit soll grundsätzlich die Lohn-/Gehaltsbescheinigung oder eine sonstige verbindliche Information über die Höhe des Kurzarbeitergeldes eingereicht werden. Eigene Berechnungen des Wohngeldamtes sollen nur in Ausnahmefällen erfolgen.

c. Bewilligungszeiträume / Weiterleistungsanträge
Weiterleistungsanträge von Wohngeldempfängern, die weiterhin ein vergleichsweise konstantes Einkommen haben (z. B. Rentnerinnen und Rentner), können abweichend von § 25 Abs. 1 WoGG mit einem Bewilligungszeitraum (BWZ) von bis zu 18 Monaten bewilligt werden. Bei Erst- und Erhöhungsanträgen von wohngeldberechtigten Studierenden oder Schülerinnen und Schülern, die vorübergehende Einkommenseinbußen durch den Verlust ihres Nebenjobs haben, bietet sich eine Verkürzung des BWZ auf drei bis sechs Monate an.

d. Selbstständig Tätige (Gewerbetreibende und Freiberufler)
Bei selbstständig tätigen Personen, u. a. Gewerbetreibende (Einzelunternehmern), Freiberufler, die infolge der geltenden Beschränkungen keine Einnahmen erzielen können und denen keine anderweitigen Einkünfte oder Vermögen zur Verfügung stehen, ist der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert. Deshalb soll auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) und insbesondere auf das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung durch die Wohngeldämter hingewiesen werden. Entsprechendes soll auch bei gänzlichen Einnahmeausfällen (finanzielle Notlage) gelten.

e. Gegenprüfungen von Wohngeldbewilligungen / automatisierter Datenabgleich / Bußgeldverfahren
Nur in Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium (bzw. der unteren Fachaufsichtsbehörde) soll es möglich sein, Gegenprüfungen von Wohngeldbewilligungen bei erheblicher Arbeitsüberlastung in eingeschränktem Umfang vorzunehmen. Hingewiesen wird darauf, dass die Bearbeitung der Wohngeldanträge oberste Priorität hat. Auf die Bearbeitung von Rückläufen aus dem automatisierten Wohngelddatenabgleich sowie Bußgeldverfahren soll vorübergehend verzichtet werden, soweit dies die Bearbeitung der Wohngeldanträge verzögern würde

Wie berechnet sich das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete – oder bei Eigentümern nach der Belastung – und dem Gesamteinkommen. Als Haushaltsmitglieder zählen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Personen, die mit dem Wohngeldberechtigten zusammenleben oder bereit sind, Verantwortung füreinander zu tragen.

Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt anhand sogenannter Mietenstufen. Gemeinden und Kreise werden anhand der durchschnittlichen Miethöhe vor Ort in Mietenstufen von I bis VI eingeteilt. Das bedeutet, dass nicht unbedingt die Miete, die Sie tatsächlich zahlen, zählt, sondern festgelegte Höchstbeträge, die wiederum von den Mietenstufen abhängen. Bei Ihrem Gesamteinkommen zählt das Bruttoeinkommen. Von diesem Betrag werden abhängig von der Entrichtung von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Rentenver-sicherungsbeiträge abgezogen.

Im Internet stehen Ihnen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Sie grob einschätzen können, ob Ihnen Wohngeld zusteht. Entsprechende Wohngeldrechner finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat unter
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2020-artikel.html oder unter www.wohngeld.org.

Ab wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?

Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate (ggf. 18 Monate aufgrund der Hinweise des BMI) bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich. Erhalten Sie bereits Wohngeld, so muss – wie bisher - kein neuer Antrag gestellt werden. Allerdings gilt auch dies nur innerhalb des sogenannten Bewilligungszeitraums.


3. Kosten der Unterkunft

Wann habe ich einen Anspruch auf Kosten der Unterkunft?

Zielgruppe sind Menschen/Haushalte ohne eigenständige Einkommenserzielung, die auch kein Arbeitslosengeld (ALG I) erhalten. In der aktuellen Situation kann das auch Selbstständige betreffen, die COVID-19-bedingt unmittelbar ohne Einkommen dastehen.

Wo werden Leistungen auf Kosten der Unterkunft beantragt?

Betroffene stellen unmittelbar beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Grundsicherung und Übernahme der vollen Wohnkosten.

Gibt es aufgrund der aktuellen Situation Erleichterung bei der Antragsstellung?

Ja.

Erstanträge können einfach formlos schriftlich, ohne persönliche Vorsprache (direkt über den Hausbriefkasten des Jobcenters) oder telefonisch gestellt werden. Zu empfehlen ist die schriftliche Beantragung, da die bekannten Jobcenter-Telefonnummern aktuell kaum erreichbar sind. Ggf. ist es sinnvoll, zum Nachweis die schriftliche Antragstellung bezeugen zulassen. Anträge können gestellt werden unter:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/


Im Kern gilt bis auf Weiteres:

  • Vereinfachtes Verfahren für Zugang zu sozialer Sicherung.
    Keine zeitaufwändige Vermögensprüfung: Für Leistungen, deren Bewilligungszeit-räume zwischen 1. März 2020 und 30. Juni 2020 beginnen, wird Vermögen für die Dauer von 6 Monaten nicht berücksichtigt. Es gilt die Vermutungsregel, dass Antragsteller kein erhebliches Vermögen haben. Es genügt eine Erklärung des Antragstellers.
  • Keine Angemessenheitsprüfung: Ab April 2020 erfolgt bei Erstanträgen keine Angemessenheitsprüfung. Für zunächst 6 Monate werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen angesehen/übernommen. Es gelten auch nicht die üblichen an der sozialen Wohnraumförderung orientierten Flächenbeschränkungen. Die tatsächlichen Aufwendungen für die tatsächliche Wohnfläche gelten.

Gemeinsam geht alles

Gemeinsam

Gemeinsam geht alles. In diesen schwierigen Zeiten ist Zusammenhalt besonders wichtig. Wir haben Ihnen eine Linksammlung zusammengestellt von Seiten, die dafür da sind, einander zu helfen und sich zu unterstützen. Für den Nachbarn einkaufen oder die lokalen Geschäfte unterstützen, anstatt online zu bestellen.

Besuchen Sie gern folgende Seiten:

www.nebenan.de

www.wirgegencorona.com

www.kiel-hilft-kiel.de

www.flensburg-hilft-flensburg.de

Wir schützen Ihr Zuhause!

Skyline

Liebe Mitglieder der Wohnungsbaugenossenschaften, liebe Mieterinnen und Mieter,

die Corona-Krise hat unser aller Leben von einem Tag auf den anderen dramatisch verändert.

Ihre Wohnung ist Ihr Zuhause, in dem Sie sich geborgen fühlen. Dieses Zuhause wollen wir gemeinsam schützen.

Wir, die schleswig-holsteinischen Wohnungsbaugenossenschaften und die am Gemeinwohl orientierten Wohnungsgesellschaften, sind Ihre Partner.

Wir möchten, dass Sie und Ihre Familien auch künftig sorgenfrei in Ihren vertrauten vier Wänden leben können.

Wer nachweislich wegen der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten gerät, seine Miete zu bezahlen, der muss sich keine Sorgen machen. Ihm wird die Wohnung nicht gekündigt.

Wir bitten Sie: Reden Sie frühzeitig mit uns und lassen Sie uns gemeinsam nach einer tragfähigen Lösung suchen.

Einer Lösung, die Sie nicht überfordert und uns weiterhin in die Lage versetzt, für Ihr sicheres Zuhause zu sorgen.

Bitte scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen. Wir nehmen Ihr Anliegen sehr ernst. Darauf unser Wort.

Wir sind die Vermieter mit Werten.

Die 10 wichtigsten Hygienetipps!

Hände waschen

In Anbetracht der extremen Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie möchten wir Sie auf einige Verhaltensregeln hinweisen, um Ihnen im Umgang mit anderen Personen ein wenig Sicherheit zu vermitteln.

Hier die 10 wichtigsten Hygienetipps:

  1. Regelmäßig Hände waschen
  2. Hände gründlich waschen (20-30 Sekunden)
  3. Hände aus dem Gesicht fernhalten
  4. Richtig husten und niesen (Taschentuch oder Armbeuge)
  5. Im Krankheitsfall Abstand halten
  6. Wunde schützen
  7. Auf ein sauberes Zuhause achten
  8. Lebensmittel hygienisch behandeln
  9. Geschirr und Wäsche heiß waschen
  10. Regelmäßig lüften


> siehe Anlage für detaillierte Informationen

Aktuelle Informationen rund um die Entwicklung des Coronvius finden Sie auch hier:
> Zur Website des Robert Koch Institutes

Sozialschutz-Paket

Liebe Mitglieder!

der Bundestag hat am 25. März 2020 das „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Corona-virus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“ beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 27. März 2020 dem Gesetz zu.

Im Kern geht es darum, die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Deshalb wird der Zugang in die sozialen Grundsicherungssysteme vorübergehend erleichtert. Sie können schneller und einfacher Geld beantragen.

So werden für Sie vereinfachte Verfahren geschaffen, um beispielsweise Leistungen für Unterkunft und Heizung zu beantragen. Auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II werden auf Antrag auf der Grundlage vereinfachter Verfahren erbracht. Entscheidend ist, dass eine Person durch die Auswirkungen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Corona-Pandemie hilfebedürftig geworden ist. Erkundigen Sie sich bitte, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Die Sonderregelungen sind zunächst auf den Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 befristet.

Bitte wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige ortsansässige Jobcenter.

Happy Birthday "Neue Etage" Blog

Blog Neue Etage

Seit drei Jahren ist das Blog "Neue Etage" nun online und versorgt die Leser mit frischem Lesestoff.
So erhalten Sie auf der Website Ausflugstipps in Schleswig-Holstein, Rezepte, DIY-Ideen oder News aus den Genossenschaften. Thematisch ist für jeden etwas dabei.

Auf die nächsten drei Jahre und mehr.

Wir sagen "Herzlichen Glückwunsch"!

>> zur Website "Neue Etage"